17 C 392/08•Amtsgericht Hamm, 2008-12-22, 17 C 392/08
Amtsgericht Hamm, 2008-12-22, 17 C 392/08
17 C 392/08Gericht erster Instanz22.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 392/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-22
Aktenzeichen: 17 C 392/08
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:1222.17C392.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 249
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 245,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.08.2008 und den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € an die Rechtsanwälte L und Partner freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 245,92 EUR.
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