Amtsgericht Hamm, 2008-12-22, 17 C 392/08

17 C 392/08Gericht erster Instanz22.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 392/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-22

Aktenzeichen: 17 C 392/08

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:1222.17C392.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 245,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.08.2008 und den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € an die Rechtsanwälte L und Partner freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 245,92 EUR.

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