Amtsgericht Hamm, 2010-01-11, 18 AR 59/09

18 AR 59/09Gericht erster Instanz11.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 18 AR 59/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-11

Aktenzeichen: 18 AR 59/09

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:0111.18AR59.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafabteilung

Tenor

Der Antrag, die Aufrechnung für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass der Anspruch der ehemaligen Angeklagten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.04.09 in voller Höhe durch Aufrechnung der Gerichtskasse E erloschen ist.

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