18 AR 59/09•Amtsgericht Hamm, 2010-01-11, 18 AR 59/09
Amtsgericht Hamm, 2010-01-11, 18 AR 59/09
18 AR 59/09Gericht erster Instanz11.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 18 AR 59/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-11
Aktenzeichen: 18 AR 59/09
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:0111.18AR59.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Antrag, die Aufrechnung für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass der Anspruch der ehemaligen Angeklagten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.04.09 in voller Höhe durch Aufrechnung der Gerichtskasse E erloschen ist.
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