50 Ds 578/09•Amtsgericht Hamm, 2010-01-13, 50 Ds 578/09
Amtsgericht Hamm, 2010-01-13, 50 Ds 578/09
50 Ds 578/09Gericht erster Instanz13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 50 Ds 578/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-13
Aktenzeichen: 50 Ds 578/09
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:0113.50DS578.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.
Vergehen strafbar gemäß §§ 315 Abs. 1 Nr. 4, 53 StGB.
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