Amtsgericht Hamm, 2010-01-13, 50 Ds 578/09

50 Ds 578/09Gericht erster Instanz13.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 50 Ds 578/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: 50 Ds 578/09

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:0113.50DS578.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 315 Abs. 1 Nr. 4, 53 StGB.

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