Amtsgericht Hamm, 2010-11-04, 3 F 512/10

3 F 512/10Gericht erster Instanz04.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 3 F 512/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-04

Aktenzeichen: 3 F 512/10

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:1104.3F512.10.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: HKÜ Art. 13 Abs. 2

Tenor

I.

Der Antrag vom 5.10.2010 wird zurückgewiesen.

II.

Die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben.

Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

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