24 C 209/10•Amtsgericht Hamm, 2010-11-24, 24 C 209/10
Amtsgericht Hamm, 2010-11-24, 24 C 209/10
24 C 209/10Gericht erster Instanz24.11.2010
Regest
Zur Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 24 C 209/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 24 C 209/10
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:1124.24C209.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilabteilung
Normen: § 249 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Zur Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 62,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2010 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. § 313a ZPO verzichtet.
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