Amtsgericht Hamm, 2010-11-24, 24 C 209/10

24 C 209/10Gericht erster Instanz24.11.2010

Regest

Zur Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 24 C 209/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: 24 C 209/10

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2010:1124.24C209.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilabteilung

Normen: § 249 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Zur Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 62,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. § 313a ZPO verzichtet.

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