18 AR 18/11•Amtsgericht Hamm, 2011-04-07, 18 AR 18/11
Amtsgericht Hamm, 2011-04-07, 18 AR 18/11
18 AR 18/11Gericht erster Instanz07.04.2011
Regest
Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Verteidigergebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Freigesprochenen kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG überprüft werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 18 AR 18/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: 18 AR 18/11
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2011:0407.18AR18.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilabteilung
Normen: EGGVG § 30 a
Leitsätze
Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Verteidigergebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Freigesprochenen kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG überprüft werden.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG ist unzulässig.
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