Amtsgericht Hamm, 2011-06-14, 30 F 144/10

30 F 144/10Gericht erster Instanz14.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 30 F 144/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-14

Aktenzeichen: 30 F 144/10

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2011:0614.30F144.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner zu 1) nicht der Vater des Antragsgegners zu 2) ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin, der Antragsgegner zu 1) und die Antragsgegnerin zu 3) zu gleichen Teilen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert beträgt 2.000,00 €.

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