Amtsgericht Hamm, 2012-08-23, 16 C 455/11

16 C 455/11Gericht erster Instanz23.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 16 C 455/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-23

Aktenzeichen: 16 C 455/11

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2012:0823.16C455.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.249,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Tatbestand

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