Amtsgericht Hamm, 2012-10-17, 50 Ds-103 Js 24/12-162/12

50 Ds-103 Js 24/12-162/12Gericht erster Instanz17.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 50 Ds-103 Js 24/12-162/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-17

Aktenzeichen: 50 Ds-103 Js 24/12-162/12

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2012:1017.50DS103JS24.12.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Normen: StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, i. V. m. § 263 Abs. 3 Nr. 1, 53

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gem. § 266 Abs. 1, Abs. 2, i. V. m. § 263 Abs. 3 Nr. 1, § 53 StGB.

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