16 C 148/13•Amtsgericht Hamm, 2013-09-17, 16 C 148/13
Amtsgericht Hamm, 2013-09-17, 16 C 148/13
16 C 148/13Gericht erster Instanz17.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 16 C 148/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-17
Aktenzeichen: 16 C 148/13
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2013:0917.16C148.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 672,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 zuzüglich 147,56 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.