17 C 305/13•Amtsgericht Hamm, 2014-03-26, 17 C 305/13
Amtsgericht Hamm, 2014-03-26, 17 C 305/13
17 C 305/13Gericht erster Instanz26.03.2014
Regest
Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 305/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-26
Aktenzeichen: 17 C 305/13
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2014:0326.17C305.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Normen: VVG § 28 Abs. 3
Leitsätze
Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 5.000,00 Euro.
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