52 Cs-060 Js 527/13-369/14•Amtsgericht Hamm, 2014-10-01, 52 Cs-060 Js 527/13-369/14
Amtsgericht Hamm, 2014-10-01, 52 Cs-060 Js 527/13-369/14
52 Cs-060 Js 527/13-369/14Gericht erster Instanz01.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 52 Cs-060 Js 527/13-369/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: 52 Cs-060 Js 527/13-369/14
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2014:1001.52CS060JS527.13.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Urkundenfälschung schuldig.
Er wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschrift: § 267 StGB.
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