31 F 360/13•Amtsgericht Hamm, 2015-04-16, 31 F 360/13
Amtsgericht Hamm, 2015-04-16, 31 F 360/13
31 F 360/13Gericht erster Instanz16.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 31 F 360/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-16
Aktenzeichen: 31 F 360/13
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2015:0416.31F360.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
a.
Die am 03.07.1996 vor dem Standesbeamten Rev. B in Las Vegas, Nevada, USA unter Heiratsregisternummer C ###### geschlossene Ehe der Beteiligten (von dem Standesbeamten C in I am 07.10.1996 bestätigte Eheschließung), wird geschieden.
b.
| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälten im Landen Nordrhein-Westfalen (Vers. Nr. #####/##) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 918,97 Euro monatlich, bezogen auf den 30. 09. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ## ###### G ###) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 5,8621 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ## ###### W ### bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 09. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ## ###### G ###) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,0034 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto ## ###### W ### bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 09. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL Karlsruhe) (Vers. Nr. ##########) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 10,08 Versorgungspunkten, bezogen auf den 30. 09. 2013, übertragen.
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E Versicherung AG (Vers. Nr. ########/###) findet nicht statt. | | --- | --- |
c.
Die weitergehenden Anträge zu den Folgesachen Zugewinn und Unterhalt werden zurückgewiesen.
d.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Verfahrenswert:
Scheidung: 13.905,00 Euro
Versorgungsausgleich: 5.562,00 Euro
Folgesache Zugewinnausgleich: 3.000,00 Euro
Folgesache Ehegattenunterhalt: 3.000,00 Euro
Insgesamt: 25.467,00 Euro.
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