Amtsgericht Hamm, 2016-07-07, 17 C 131/16

17 C 131/16Gericht erster Instanz07.07.2016

Regest

Ein Logistikunternehmen mit zahlreichen Fahrzeugen kann bei einem Verkehrsunfall für das 1. Aufforderungsschreiben an die gegnerische Versicherung vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht ersetzt verlangen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 131/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-07

Aktenzeichen: 17 C 131/16

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2016:0707.17C131.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB § 249

Leitsätze

Ein Logistikunternehmen mit zahlreichen Fahrzeugen kann bei einem Verkehrsunfall für das 1. Aufforderungsschreiben an die gegnerische Versicherung vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht ersetzt verlangen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 347,60 €

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