3 F 89/16•Amtsgericht Hamm, 2016-07-22, 3 F 89/16
Amtsgericht Hamm, 2016-07-22, 3 F 89/16
3 F 89/16Gericht erster Instanz22.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 3 F 89/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-22
Aktenzeichen: 3 F 89/16
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2016:0722.3F89.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 13.06.2016 entsprechend § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter III 5b im letzten Satz des zweitletzten Absatz heißt:
"Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Rückkehr nach Polen erforderlich ist, nicht aber zum Antragsteller, auch nicht in die Region, in der er wohnt."
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.