Amtsgericht Hamm, 2016-07-22, 3 F 89/16

3 F 89/16Gericht erster Instanz22.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 3 F 89/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-22

Aktenzeichen: 3 F 89/16

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2016:0722.3F89.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 13.06.2016 entsprechend § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter III 5b im letzten Satz des zweitletzten Absatz heißt:

"Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Rückkehr nach Polen erforderlich ist, nicht aber zum Antragsteller, auch nicht in die Region, in der er wohnt."

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.