Amtsgericht Hamm, 2017-09-12, 27 C 329/16

27 C 329/16Gericht erster Instanz12.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 27 C 329/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-12

Aktenzeichen: 27 C 329/16

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2017:0912.27C329.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.070,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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