27 C 329/16•Amtsgericht Hamm, 2017-09-12, 27 C 329/16
Amtsgericht Hamm, 2017-09-12, 27 C 329/16
27 C 329/16Gericht erster Instanz12.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 27 C 329/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-12
Aktenzeichen: 27 C 329/16
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2017:0912.27C329.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.070,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.