32 FH 5/18•Amtsgericht Hamm, 2018-07-04, 32 FH 5/18
Amtsgericht Hamm, 2018-07-04, 32 FH 5/18
32 FH 5/18Gericht erster Instanz04.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 32 FH 5/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-04
Aktenzeichen: 32 FH 5/18
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2018:0704.32FH5.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 44 Abs. 1, 3 IntFamRVG
Tenor
Gegen die Kindesmutter T1 wird wegen des Verstoßes gegen die Entscheidung des Tribunal des Grande Instance Toulouse vom 13.04.2018 (R. G. no 17/20881), das Kind L1, geboren 00.00.2010, an den Kindesvater herauszugeben, gem. § 89 Abs. Abs. 1 S. 2 FamFG Ordnungshaft von 60 Tagen festgesetzt.
Der Kindesmutter werden die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens bei einem Verfahrenswert von 5000 € auferlegt.
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