19 C 121/16•Amtsgericht Hamm, 2018-07-06, 19 C 121/16
Amtsgericht Hamm, 2018-07-06, 19 C 121/16
19 C 121/16Gericht erster Instanz06.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 19 C 121/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-06
Aktenzeichen: 19 C 121/16
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2018:0706.19C121.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 891,17 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 03.06.2016.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 43,36 %, die Beklagten zu 56,64 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckten Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Streitwert:
bis 16.08.17
1.573,20 Euro.
ab 17.08.17
1.454,20 Euro.
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