18 AR 31/19•Amtsgericht Hamm, 2019-08-07, 18 AR 31/19
Amtsgericht Hamm, 2019-08-07, 18 AR 31/19
18 AR 31/19Gericht erster Instanz07.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 18 AR 31/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-07
Aktenzeichen: 18 AR 31/19
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2019:0807.18AR31.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: EGGVG § 30a
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG ist unbegründet.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.
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