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3 F 25/21•Amtsgericht Hamm, 2021-03-12, 3 F 25/21
3 F 25/21Gericht erster Instanz12.03.2021
1. Um Informationen über den genauen Inhalt und die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Titels zu erlangen, kann das Gericht die Verbindungsrichter im Internationalen Haager Richternetzwerk eingeschalten. 2. Beinhaltet ein ausländischer Titel, ohne dass dies ausdrücklich tenoriert ist, die Herausgabe des Kind, ist dies klarstellend in der Vollstreckungsklausel aufzunehmen.
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 3 F 25/21
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2021:0312.3F25.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter/in
Normen: KSÜ Art. 23, IntFamRVG § 33
Das Recht der KESB auf Herausgabe des Kindes wird klarstellend in der Vollstreckungsklausel aufgenommen.
Die antragstellende Behörde trägt die Kosten des Verfahrens.
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