5 C 140/01•Amtsgericht Herne, 2002-03-25, 5 C 140/01
Amtsgericht Herne, 2002-03-25, 5 C 140/01
5 C 140/01Gericht erster Instanz25.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 5 C 140/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-25
Aktenzeichen: 5 C 140/01
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2002:0325.5C140.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 5
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 2.621,39 Euro nebst 9,26 % Zinsen seit dem 09.02.2001 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 73 %, der Beklagte trägt allein 27 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 89 %, der Beklagte zu 1) trägt 11 % alleine.
Die Beklagten zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die außergerichtlichen Kosten der beiden Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte zu 1).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 4.000,00 Euro.
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