5 C 349/04•Amtsgericht Herne, 2004-12-23, 5 C 349/04
Amtsgericht Herne, 2004-12-23, 5 C 349/04
5 C 349/04Gericht erster Instanz23.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 5 C 349/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-23
Aktenzeichen: 5 C 349/04
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2004:1223.5C349.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von
115 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.
Die Berufung wird zugelassen.
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