Amtsgericht Herne, 2004-12-23, 5 C 349/04

5 C 349/04Gericht erster Instanz23.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 5 C 349/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-23

Aktenzeichen: 5 C 349/04

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2004:1223.5C349.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von

115 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.

Die Berufung wird zugelassen.

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