Amtsgericht Herne, 2005-02-23, 20 C 507/04

20 C 507/04Gericht erster Instanz23.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 20 C 507/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 20 C 507/04

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2005:0223.20C507.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 20

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die auf ihrem Grundstück zum Grundstück des Klägers hin befindliche Zaunkonstruktion, bestehend aus einer Kombination aus Maschendrahtzaun und Bambuselementen, zu entfernen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 1/5 dem Kläger, zu 4/5 den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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