20 C 389/09•Amtsgericht Herne, 2010-02-17, 20 C 389/09
Amtsgericht Herne, 2010-02-17, 20 C 389/09
20 C 389/09Gericht erster Instanz17.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 20 C 389/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: 20 C 389/09
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2010:0217.20C389.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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