Amtsgericht Herne, 2010-02-17, 20 C 389/09

20 C 389/09Gericht erster Instanz17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 20 C 389/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: 20 C 389/09

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2010:0217.20C389.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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