Amtsgericht Herne, 2011-03-24, 5 C 59/10

5 C 59/10Gericht erster Instanz24.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 5 C 59/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-24

Aktenzeichen: 5 C 59/10

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2011:0324.5C59.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: EinzelrichterIN

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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