Amtsgericht Herne, 2013-08-06, 16 F 42/13

16 F 42/13Gericht erster Instanz06.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 16 F 42/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-06

Aktenzeichen: 16 F 42/13

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2013:0806.16F42.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

D Antragsg wird verurteilt, an d Antragst

für …, geboren am …, und für …, geboren am einen rückständigen Kindesunterhalt für den Zeitraum März 2013 bis einschließlich Juli 2013 in Höhe von je 830,00 € sowie ab August 2013 einen laufenden monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von je 166,00 € und f… einen rückständigen Kindesunterhalt für den Zeitraum März 2013 bis einschließlich Juli 2013 in Höhe von 670,00 € und ab August 2013 einen laufenden monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 134,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

Verfahrenswert: 11.244,00 €

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