Amtsgericht Herne, 2017-08-17, 28 C 52/16

28 C 52/16Gericht erster Instanz17.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 28 C 52/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-17

Aktenzeichen: 28 C 52/16

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2017:0817.28C52.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 28 C - Einzelrichter -

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft … in … Herne von der Eigentümerversammlung vom 09.11.2016 zu den Tagesordnungspunkten 7, 8, 9 und 10 werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.