28 C 52/16•Amtsgericht Herne, 2017-08-17, 28 C 52/16
Amtsgericht Herne, 2017-08-17, 28 C 52/16
28 C 52/16Gericht erster Instanz17.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 28 C 52/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-17
Aktenzeichen: 28 C 52/16
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2017:0817.28C52.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 28 C - Einzelrichter -
Tenor
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft … in … Herne von der Eigentümerversammlung vom 09.11.2016 zu den Tagesordnungspunkten 7, 8, 9 und 10 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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