3 C 193/00•Amtsgericht Herne-Wanne, 2000-07-28, 3 C 193/00
Amtsgericht Herne-Wanne, 2000-07-28, 3 C 193/00
3 C 193/00Gericht erster Instanz28.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 3 C 193/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-28
Aktenzeichen: 3 C 193/00
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2000:0728.3C193.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung des Amtsgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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