11 OWi-54 Js 393/12-121/12•Amtsgericht Herne-Wanne, 2013-08-09, 11 OWi-54 Js 393/12-121/12
Amtsgericht Herne-Wanne, 2013-08-09, 11 OWi-54 Js 393/12-121/12
11 OWi-54 Js 393/12-121/12Gericht erster Instanz09.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 11 OWi-54 Js 393/12-121/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-09
Aktenzeichen: 11 OWi-54 Js 393/12-121/12
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2013:0809.11OWI54JS393.12.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen und die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt, freigesprochen.
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