14 C 305/12•Amtsgericht Herne-Wanne, 2013-12-17, 14 C 305/12
Amtsgericht Herne-Wanne, 2013-12-17, 14 C 305/12
14 C 305/12Gericht erster Instanz17.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 14 C 305/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-17
Aktenzeichen: 14 C 305/12
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2013:1217.14C305.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 416,60 EUR (in Worten: vierhundertsechzehn Euro und sechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 86 % und der Beklagte 14 %.
3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu leistenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.