13 C 548/13•Amtsgericht Herne-Wanne, 2015-02-27, 13 C 548/13
Amtsgericht Herne-Wanne, 2015-02-27, 13 C 548/13
13 C 548/13Gericht erster Instanz27.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 13 C 548/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-27
Aktenzeichen: 13 C 548/13
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2015:0227.13C548.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17,84 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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