14 C 197/15•Amtsgericht Herne-Wanne, 2015-08-31, 14 C 197/15
Amtsgericht Herne-Wanne, 2015-08-31, 14 C 197/15
14 C 197/15Gericht erster Instanz31.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 14 C 197/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-31
Aktenzeichen: 14 C 197/15
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2015:0831.14C197.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36,46 EUR (in Worten: sechsunddreißig Euro und sechsundvierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen, nicht mit der Verfahrensgebühr zu verrechnenden Gebühren der Rechtsanwälte M in Höhe von netto 35,10 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Verweisung an das zuständige Amtsgericht Herne-Wanne, welche der Kläger trägt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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