3 F 136/16•Amtsgericht Herne-Wanne, 2019-12-17, 3 F 136/16
Amtsgericht Herne-Wanne, 2019-12-17, 3 F 136/16
3 F 136/16Gericht erster Instanz17.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 3 F 136/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 3 F 136/16
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2019:1217.3F136.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 3 F
Tenor
Die am 12.07.2011 vor dem Standesamt pp. unter der Eheregisternummer pp. geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. pp.) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,6852 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto pp. bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 04. 2016, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. pp.) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 4,7765 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto pp. bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 04. 2016, übertragen. | | --- | --- |
Dem Antragsgegner wird aufgegeben an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung für 24 Monate einen jeweils am Ersten eines Monats im Voraus zu leistenden und ab Fälligkeit i.H.v. 5 % über dem Basiszins zu verzinsenden monatlichen Unterhalt i.H.v. 714 EUR zu zahlen, wobei davon 134 EUR auf den Altersvorsorgeunterhalt entfallen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 28,60 % und der Antragsgegner 71,40 %.
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