Amtsgericht Bünde, 2013-12-10, 5 C 541/13

5 C 541/13Gericht erster Instanz10.12.2013

Regest

Zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven Beilackierungs-, Beipolierungs- und Verbringungskosten.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bünde — 5 C 541/13 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-10

Aktenzeichen: 5 C 541/13

ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2013:1210.5C541.13.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Vollstreckungsgericht

Normen: BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; § 254; § 823; StVG § 7; § 18

Leitsätze

Zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven Beilackierungs-, Beipolierungs- und Verbringungskosten.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2013 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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