Amtsgericht Bünde, 2019-08-08, 7 F 469/18

7 F 469/18Gericht erster Instanz08.08.2019

Regest

Volljährigkeit nach nigerianischem Recht tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bünde — 7 F 469/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-08

Aktenzeichen: 7 F 469/18

ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2019:0808.7F469.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: EGBGB Art. 7 Abs. 1 S. 1; Child's Right Act Art. 277

Leitsätze

Volljährigkeit nach nigerianischem Recht tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein

Tenor

Der Beschluss des AG Bünde vom 30.01.2019 wird aufgehoben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; Auslagen werden den Beteiligten nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,- EUR.

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