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5 C 344/19•Amtsgericht Bünde, 2020-11-20, 5 C 344/19
5 C 344/19Gericht erster Instanz20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 5 C 344/19
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2020:1120.5C344.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Auf die Erinnerung der Beklagten vom 27.08.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bünde vom 05.08.2020 unter Aufrechterhaltung im Übrigen im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vom Erinnerungsgegner zu tragen sind.
Das Erinnerungsverfahren ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten der Erinnerungsführerin trägt der Erinnerungsgegner.
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