3a C 196/89•Amtsgericht Heinsberg, 1989-03-15, 3a C 196/89
Amtsgericht Heinsberg, 1989-03-15, 3a C 196/89
3a C 196/89Gericht erster Instanz15.03.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 3a C 196/89 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 1989-03-15
Aktenzeichen: 3a C 196/89
ECLI: ECLI:DE:AGHS:1989:0315.3A.C196.89.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.3.1989 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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