3 C 986/90•Amtsgericht Heinsberg, 1991-01-11, 3 C 986/90
Amtsgericht Heinsberg, 1991-01-11, 3 C 986/90
3 C 986/90Gericht erster Instanz11.01.1991
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 3 C 986/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-01-11
Aktenzeichen: 3 C 986/90
ECLI: ECLI:DE:AGHS:1991:0111.3C986.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe lei stet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürg schaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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