3 C 312/95•Amtsgericht Heinsberg, 1995-08-30, 3 C 312/95
Amtsgericht Heinsberg, 1995-08-30, 3 C 312/95
3 C 312/95Gericht erster Instanz30.08.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 3 C 312/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-30
Aktenzeichen: 3 C 312/95
ECLI: ECLI:DE:AGHS:1995:0830.3C312.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.)
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