Amtsgericht Heinsberg, 1995-08-30, 3 C 312/95

3 C 312/95Gericht erster Instanz30.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 3 C 312/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-30

Aktenzeichen: 3 C 312/95

ECLI: ECLI:DE:AGHS:1995:0830.3C312.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.)

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