7 F 508/03•Amtsgericht Heinsberg, 2003-12-05, 7 F 508/03
Amtsgericht Heinsberg, 2003-12-05, 7 F 508/03
7 F 508/03Gericht erster Instanz05.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 7 F 508/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-05
Aktenzeichen: 7 F 508/03
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2003:1205.7F508.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Direktor des Amtsgerichts
Tenor
wird festgestellt, dass die elterliche Sorge des Vaters der Kinder
I. M., geboren am 00.00.0000,
B. M., geboren am 00.00.0000,
und
O. M., geboren am 00.00.0000,
ruht.
Gerichtskosten tragen die Kindeseltern; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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