Amtsgericht Heinsberg, 2006-10-11, 19 C 34/06

19 C 34/06Gericht erster Instanz11.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 19 C 34/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-11

Aktenzeichen: 19 C 34/06

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2006:1011.19C34.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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