30 F 63/10•Amtsgericht Heinsberg, 2010-11-16, 30 F 63/10
Amtsgericht Heinsberg, 2010-11-16, 30 F 63/10
30 F 63/10Gericht erster Instanz16.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 30 F 63/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-16
Aktenzeichen: 30 F 63/10
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2010:1116.30F63.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 30
Tenor
Die am # vor dem Standesamt T unter der Heiratsregisternummer ## geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E Versicherungsnummer #1 zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,8538 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #2 bei der E bezogen auf den ### übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der T ##1 zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 87.710,22 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der T, Fassung vom 11.12.2009, § 2 bezogen auf den ### übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der T ##2 zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 4.219,73 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der T, Fassung vom 11.12.2009, § 2 bezogen auf den ### übertragen.
Die Kos¬ten des Ver¬fah¬rens wer¬den ge¬gen¬ei¬nan¬der auf¬geho¬ben.
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