16 C 484/09•Amtsgericht Heinsberg, 2011-02-25, 16 C 484/09
Amtsgericht Heinsberg, 2011-02-25, 16 C 484/09
16 C 484/09Gericht erster Instanz25.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 16 C 484/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-25
Aktenzeichen: 16 C 484/09
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2011:0225.16C484.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.16
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 27.09.2010, Az. 16 C 484/09 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilen, an die Klägerin, 2.677,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.100,00 € seit dem 29.01.2010 und aus weiteren 577,50 € seit dem 07.01.2011 zu zahlen.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Die Klägerin trägt die Kosten ihrer Säumnis im Termin am 27.09.2010. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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