Amtsgericht Heinsberg, 2011-07-18, 35 C 57/11

35 C 57/11Gericht erster Instanz18.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 35 C 57/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-18

Aktenzeichen: 35 C 57/11

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2011:0718.35C57.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 35 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2011 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 39,- € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.