18 C 273/11•Amtsgericht Heinsberg, 2011-09-26, 18 C 273/11
Amtsgericht Heinsberg, 2011-09-26, 18 C 273/11
18 C 273/11Gericht erster Instanz26.09.2011
Regest
Keine Einigungsgebühr bei blosser Abstandnahme von der Prozessführung.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 18 C 273/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-26
Aktenzeichen: 18 C 273/11
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2011:0926.18C273.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 18 C
Normen: RVG Nummer 1000 VV
Leitsätze
Keine Einigungsgebühr bei blosser Abstandnahme von der Prozessführung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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