Amtsgericht Heinsberg, 2011-09-26, 18 C 273/11

18 C 273/11Gericht erster Instanz26.09.2011

Regest

Keine Einigungsgebühr bei blosser Abstandnahme von der Prozessführung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 18 C 273/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-26

Aktenzeichen: 18 C 273/11

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2011:0926.18C273.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 18 C

Normen: RVG Nummer 1000 VV

Leitsätze

Keine Einigungsgebühr bei blosser Abstandnahme von der Prozessführung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.