19 C 151/12•Amtsgericht Heinsberg, 2013-06-13, 19 C 151/12
Amtsgericht Heinsberg, 2013-06-13, 19 C 151/12
19 C 151/12Gericht erster Instanz13.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 19 C 151/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-13
Aktenzeichen: 19 C 151/12
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2013:0613.19C151.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abeilung 19
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.