2 VI 294/13•Amtsgericht Heinsberg, 2014-09-12, 2 VI 294/13
Amtsgericht Heinsberg, 2014-09-12, 2 VI 294/13
2 VI 294/13Gericht erster Instanz12.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 2 VI 294/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-12
Aktenzeichen: 2 VI 294/13
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2014:0912.2VI294.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin I erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
Die Kosten des Erbscheinerteilungsverfahrens trägt die Antragstellerin, die Auslagen tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.