Amtsgericht Heinsberg, 2014-09-12, 2 VI 294/13

2 VI 294/13Gericht erster Instanz12.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 2 VI 294/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-12

Aktenzeichen: 2 VI 294/13

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2014:0912.2VI294.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin I erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Die Kosten des Erbscheinerteilungsverfahrens trägt die Antragstellerin, die Auslagen tragen die Beteiligten jeweils selbst.

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