18 C 115/14•Amtsgericht Heinsberg, 2014-11-15, 18 C 115/14
Amtsgericht Heinsberg, 2014-11-15, 18 C 115/14
18 C 115/14Gericht erster Instanz15.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 18 C 115/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-15
Aktenzeichen: 18 C 115/14
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2014:1115.18C115.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.18
Tenor
hat das Amtsgericht Heinsbergauf die mündliche Verhandlung vom 15.10.2014
für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 20.08.2014 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis im Termin vom 13.08.2014. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.