Amtsgericht Heinsberg, 2017-12-15, 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17

15 Ls-704 Js 1430/17-86/17Gericht erster Instanz15.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-15

Aktenzeichen: 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2017:1215.15LS704JS1430.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht als Jugendrichterin

Tenor

Der Angeklagte ist des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen schuldig.

Gegen ihn wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts B. vom 15.02.2017, Az. 22 Ls-4 Js 319/16-282/16, eine Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

  • §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a, 113 Abs. 1, 53 StGB, §§ 1, 3 ff. JGG -

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