15 Ls-704 Js 1430/17-86/17•Amtsgericht Heinsberg, 2017-12-15, 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17
Amtsgericht Heinsberg, 2017-12-15, 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17
15 Ls-704 Js 1430/17-86/17Gericht erster Instanz15.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-15
Aktenzeichen: 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2017:1215.15LS704JS1430.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht als Jugendrichterin
Tenor
Der Angeklagte ist des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen schuldig.
Gegen ihn wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts B. vom 15.02.2017, Az. 22 Ls-4 Js 319/16-282/16, eine Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verhängt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
- §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a, 113 Abs. 1, 53 StGB, §§ 1, 3 ff. JGG -
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