Amtsgericht Heinsberg, 2018-01-17, 31 F 13/18

31 F 13/18Gericht erster Instanz17.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 31 F 13/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-17

Aktenzeichen: 31 F 13/18

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2018:0117.31F13.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Dem Kindesvater wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten W., geb. am 00.00.0000 zur alleinigen Ausübung übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt (§§ 41, 45 FamGKG)

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