31 F 13/18•Amtsgericht Heinsberg, 2018-01-17, 31 F 13/18
Amtsgericht Heinsberg, 2018-01-17, 31 F 13/18
31 F 13/18Gericht erster Instanz17.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 31 F 13/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-17
Aktenzeichen: 31 F 13/18
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2018:0117.31F13.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Dem Kindesvater wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten W., geb. am 00.00.0000 zur alleinigen Ausübung übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt (§§ 41, 45 FamGKG)
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